Steuereinbehalt von Irland auf Zinsen auf Barguthaben vermeiden (Withholding Tax)
Wieso gibt es den Steuereinbehalt und wie kann du ihn vermeiden?
Steuereinbehalt? Wieso das?
Wenn es Zinsen auf Barguthaben gibt, dann behält Irland (Sitz von Interactive Brokers in der EU) 20% als Steuer ein. Das passiert, solange nicht belegt ist, dass der steuerliche Wohnsitz in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen liegt.
Ob auch du betroffen bist, kannst du z.B. im Visual Trading Journal im Bereich der Bartransaktionen sehen. Gib in der Suche einfach mal "Withholding" ein, dann dürftest du die entsprechenden Transaktionen finden.
Die entsprechenden Transaktionen sind so bezeichnet:
"WITHHOLDING @ 20% ON CREDIT INT FOR <MONAT>-<JAHR>".
Es gibt sie einmal im Monat für jede Währung, in der du Zinsen auf Barguthaben erhalten hast, z.B. USD und EUR. Die Zinsen werden in der jeweiligen Währung erwirtschaftet und damit wird auch die Withholding Tax in der jeweiligen Währung einbehalten. Im Beispielbild kann man gut sehen, dass sie Steuer einmal in € und einmal als $-Betrag abgezogen wurde.
Steuereinbehalt nicht verrechenbar!
Es ist wichtig zu wissen, dass diese Steuer nicht mit der Kapitalertragssteuererklärung zurückgeholt werden kann und auch nicht mit Gewinnen verrechnet wird. Das Geld ist zwar nicht verloren, aber es ist mühsamer, es nachträglich zurückzuholen. Das geht über das IC7-Formular direkt bei der irischen Steuerbehörde.
Besser ist es, den Steuereinbehalt gleich zu vermeiden. Wie das geht? Lies weiter...
Für Privatkonten
(Für Geschäftskonten siehe unten)
Wenn es Zinsen auf Barguthaben gibt, dann behält Irland (Sitz von Interactive Brokers in der EU) 20% als Steuer ein. Das passiert, solange nicht belegt ist, dass der steuerliche Wohnsitz in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen liegt. Es genügt hier nicht, eine Telefonrechnung oder Ausweiskopie zu senden, sondern es muss das Formular 8-3-6 als Nachweis vom Finanzamt ausgefüllt werden.
Vorgehensweise
Das englische Formular wird von Interactive Brokers gebraucht, die deutsche Übersetzung gibt es nur als Verständnishilfe.
- Oberen Teil des englischen Formulars ausfüllen (siehe Muster weiter unten)
- Ausgefülltes Formular scannen und per E-Mail an das Finanzamt senden (E-Mail-Adresse des jeweiligen Finanzamts bitte googeln). Anschreiben für das Finanzamt, siehe weiter unten.
- Auf Antwort vom Finanzamt warten, die kommt normalerweise per Post.
- Vom Finanzamt unterschriebenes und gestempeltes Formular wieder scannen und an Interactive Brokers mit folgender E-Mail-Adresse senden: [email protected]
Formulare
Beispiel für ausgefülltes Formular:
Es müssen nur einige wenige Angaben in dem Formular gemacht werden. Schau dir das folgenden Bild als Ausfüllhilfe an.
Beispielanschreiben fürs Finanzamt (per E-Mail)
Das Finanzamt muss das Formular unterschreiben und stempeln, damit es gültig ist. Das geht am einfachsten per E-Mail. Hier ein Beispielanschreiben, das du an dein Finanzamt senden kannst.
Sehr geehrtes Finanzamt-Team,
ich bin an der Börse aktiv und nutze dazu "Interactive Brokers" mit Sitz in Irland. Damit die Guthabenzinsen nicht doppelt besteuert werden, ist ein Formular nötig, das bestätigt, dass ich steuerlich in Deutschland ansässig bin. Dieses Formular ist vom Finanzamt zu unterschreiben und zu stempeln, um es danach an Interactive Brokers (per E-Mail) zu senden.
Ich bitte Sie das Formular entsprechend in Punkt 2 (unterer Teil der Seite) auszufüllen. Zusätzlich zum vorausgefüllten Formular habe ich das englische Originalformular und die leere Übersetzung angehängt, falls Sie die dort enthaltenen Anmerkungen lesen möchten.
Ich freue mich auf eine schnelle Abwicklung, gern auch per E-Mail.
Das Finanzamt wird das Formular höchstwahrscheinlich per Post zurücksenden. Das wird ein paar Tage bis Wochen dauern. Wenn du es bekommen hast, sende den Scan an [email protected]
Auswirkung auf die Steuererklärung
Das 8-3-6-Formular hat keine Auswirkung auf die Steuererklärung. Die Beträge hat Irland bereits einbehalten und von Irland kann man sie mit dem o.g. IC7-Formular zurückfordern. Daher kommt die 20%-Einbehaltung in der Steuererklärung nicht vor und die Summe steht im Bericht von Visual Steuer nur informativ als "nicht anrechenbare ausländische Steuern".
Wenn man diesen Betrag gegenrechnen könnte und ihn dann später von Irland zurückfordert würde, hätte man eine doppelte Anwendung, was nicht zulässig ist.
Woran erkenne ich, ob das Formular hinterlegt wurde?
Ob das Formular hinterlegt wurde, ist nicht auslesbar, aber man kann es ganz einfach nachprüfen. Suche in den Bartransaktionen im Visual Trading Journal nach "Withholding". Wenn keine aktuellen Transaktionen mit dem Text "WITHHOLDING @ 20% ON CREDIT INT FOR ..." mehr auftauchen, dann wurde das Formular erfolgreich hinterlegt und der Steuereinbehalt wird nicht mehr durchgeführt.
Für Firmenkonten
TL;DR Bei Firmenkonten kann direkt im IB-Login der Steuerabzug "abbestellt" werden
Die irische Steuerbehörde verlangt von IBKR die Einbehaltung einer Quellensteuer auf in Irland erwirtschaftete Zinsen aus Barmittelbeständen (nicht: Dividenden).
Diese Quellensteuer beträgt 20% und wird automatisch von den Zinszuwendungen einbehalten und abgeführt.
Um diesen direkten Steuerabzug zu vermeiden, können Firmenkonteninhaber eine entsprechende Angabe in den Steuerformularen der Kontoverwaltung machen bzw. diese einmalig aktualisieren. Dazu ist es notwendig, sich in der Kontoverwaltung einzuloggen und anschließend folgende Aktion ausführen:
Einstellungen > Profil: Name der Firma
> Steuerformulare aktualisieren > Steuerformulare prüfen und bearbeiten, dort bis zum Formular > Certification of Entity Tax Residency.
An dieser Stelle kannst du nun angeben, ob du einen Anspruch auf Befreiung der Quellensteuer auf Irische Zinserträge hast. Falls dies der Fall ist, klicke das Kästchen "Yes" an und wähle im Anschluss deinen steuerlichen Wohnsitz aus.
Dieses ist einmalig auszufüllen und gilt auf unbestimmte Zeit.
Detailliert wird die Thematik auch hier von CapTrader beschrieben.

